Kostenübernahme durch die Krankenkassen

 

Im Rahmen der primären Prävention und Gesundheitsförderung nach §20 SGB V sind wir bei allen großen gesetzlichen Krankenkassen anerkannt (AOK, Barmer, DAK, TK, BKK, IKK).

 

Die Krankenkassen übernehmen die Kursgebühren zu großen Teilen oder sogar vollständig. Teils lässt sich hier auch Kungfu als Leistung abrechnen - wir beraten Sie dazu gern. Für Versicherte der Knappschaft wird der Beitrag voll übernommen und von uns direkt abgerechnet. Sollte ihre Krankenkasse davon abweichen, beraten wir Sie gern über andere Möglichkeiten der Erstattung. Hier gibt es z.B. auch die sogenannten 'individuellen Sondervereinbahrungen'.

 

Derzeit erfolgt die Kostenerstattung aller großen Kassen außer der AOK wie folgt: Sie beantragen die Kostenerstattung in Ihrer Filiale und bekommen ein entsprechendes Formular, welches wir nach erfolgreicher Teilnahme abstempeln. Dieses reichen Sie wieder bei Ihrer Kasse ein und bekommen in der Regel binnen 2-3 Wochen 80% der Kursgebühr - maximal aber 75 Euro rück erstattet. Bei der AOK fragen Sie nach einem entsprechenden 'Gutschein' zur Leistungserbringung. Den bringen Sie einfach zum ersten Kurstermin mit und wir rechnen direkt mit der AOK ab - das ist alles.

 

Sie dürfen seitens der Kassen pro Jahr an je einem Bewegungs- und einem Entspannungsangebot teilnehmen. Taiji und Qigong werden inzwischen für beide Bereiche anerkannt... Theoretisch wären demnach für Sie 2 Kurse pro Jahr erstattungsfähig.

 

Bei weiteren Fragen, schreiben Sie uns doch eine kurze Mail oder rufen Sie einfach an. Wir freuen uns auf Sie.