Kostenübernahme durch die Krankenkassen- Anerkannt über die Zentrale Prüfstelle
Im Rahmen der primären Prävention und Gesundheitsförderung nach §20 SGB V sind wir bei den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt ( Barmer, DAK, TK, BKK, IKK, etc.).
Die Krankenkassen übernehmen die Kursgebühren zu großen Teilen oder sogar
vollständig.
Derzeit erfolgt die Kostenerstattung aller
großen Kassen wie folgt: Sie beantragen die Kostenerstattung in Ihrer Filiale und bekommen ein entsprechendes Formular, welches wir nach erfolgreicher Teilnahme abstempeln. Dieses reichen Sie
wieder bei Ihrer Kasse ein und bekommen in der Regel binnen 2-3 Wochen bis zu 80% der Kursgebühr zurück.
Sie dürfen seitens der Kassen pro Jahr an je einem Bewegungs- und einem Entspannungsangebot teilnehmen. Taiji wird inzwischen für beide Bereiche anerkannt. Theoretisch wären demnach für Sie 2 Kurse pro Jahr erstattungsfähig.
Bei weiteren Fragen, schreiben Sie doch eine
kurze Mail oder rufen Sie einfach an. Wir freuen uns auf Sie.